Mietwohnung besenrein übergeben: was das wirklich heißt

„Besenrein“ steht in fast jedem Mietvertrag. Was damit gemeint ist, wo die Grenzen liegen und wie die Übergabe ohne Streit um die Kaution klappt.

Ratgeber·Lesezeit 5 Min.·Aktualisiert Oktober 2026

Besenrein bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Wohnung geräumt und frei von groben Verschmutzungen zurückgegeben wird: Böden gefegt, Spinnweben und grober Schmutz entfernt. Eine Grundreinigung oder das Putzen der Fenster ist damit nicht gemeint, es sei denn, der Mietvertrag regelt das wirksam anders.

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Was der BGH unter besenrein versteht

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2006 (Az. VIII ZR 124/05) klargestellt: Die Pflicht zur besenreinen Rückgabe beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Gemeint ist also ein ordentlich gefegter Zustand, keine porentiefe Reinigung.

Was dazugehört

  • Alle eigenen Gegenstände sind entfernt, auch aus Keller, Dachbodenabteil, Balkon und Briefkasten
  • Böden sind gefegt bzw. gesaugt
  • Grober Schmutz, Spinnweben und Essensreste sind beseitigt
  • Kein Müll mehr in der Wohnung oder vor der Tür

Was in der Regel nicht dazugehört

  • Fenster putzen oder Wände abwaschen
  • Eine Grund- oder Feuchtreinigung aller Flächen
  • Normale Abnutzungsspuren beseitigen

Achtung: Schönheitsreparaturen wie Streichen sind ein eigenes Thema und hängen von den Klauseln im Mietvertrag ab. Ob eine Klausel wirksam ist, prüft im Zweifel ein Mieterverein oder eine Anwältin.

Einbauten, Dübel und Einbauküche

Was Sie selbst eingebaut haben, müssen Sie grundsätzlich wieder entfernen, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart ist. Das betrifft etwa eine eigene Einbauküche, Lampen, Regale oder einen selbst verlegten Teppichboden. Gehört die Küche dem Vermieter, bleibt sie natürlich in der Wohnung. Klären Sie Zweifelsfälle am besten schriftlich vor dem Auszug.

Checkliste für den Übergabetag

  • ☐ Alle Räume, Keller und Dachbodenabteil leer
  • ☐ Eigene Einbauten zurückgebaut oder Übernahme schriftlich vereinbart
  • ☐ Böden gefegt, grober Schmutz entfernt
  • ☐ Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notiert
  • ☐ Alle Schlüssel vollständig dabei
  • ☐ Übergabeprotokoll gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben

Wenn die Zeit knapp ist

Gerade bei einer Wohnungsauflösung oder nach einem Todesfall wird es vor dem Übergabetermin oft eng. Wir räumen die Wohnung komplett, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein, auf Wunsch zusätzlich mit Endreinigung. Für Vermieter und Hausverwaltungen gibt es eine eigene Seite zur Wohnungsräumung nach Mieterauszug.

Quelle: BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05. Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?

In der Regel nein, Fensterputzen gehört nicht zu besenrein. Besenrein heißt nach dem BGH nur, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mietvertrag wirksam mehr verlangt.

Gehört der Keller zur besenreinen Übergabe?

Ja, Keller, Dachbodenabteil, Balkon und andere mitvermietete Flächen müssen ebenfalls geräumt und frei von grobem Schmutz sein.

Muss ich meine Einbauküche ausbauen?

Wenn sie Ihnen gehört und nichts anderes vereinbart ist, ja. Gehört sie dem Vermieter, bleibt sie in der Wohnung.

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