Entrümpelung nach einem Todesfall: Schritt für Schritt

Nach einem Todesfall müssen Angehörige viel gleichzeitig regeln. Diese Anleitung zeigt, in welcher Reihenfolge Sie bei der Wohnungs- oder Hausräumung vorgehen und worauf Sie achten sollten.

Ratgeber·Lesezeit 7 Min.·Aktualisiert Oktober 2026

Nach einem Todesfall sollte die Räumung in dieser Reihenfolge geplant werden: 1. klären, wer erbt und räumen darf, 2. über Annahme oder Ausschlagung des Erbes entscheiden, 3. Fristen von Vermieter oder Verkauf festhalten, 4. Dokumente, Wertsachen und Erinnerungen sichern, 5. Festpreis-Angebot einholen und 6. räumen und besenrein übergeben lassen.

Lieber gleich erledigen lassen? Besichtigung und Festpreis-Angebot sind kostenlos.

1. Zuerst klären: Wer darf räumen?

Die Wohnung und der Hausrat gehören nach dem Tod den Erben. Beauftragen sollte die Räumung deshalb eine berechtigte Person: ein Erbe, ein Bevollmächtigter oder ein Nachlassverwalter. Gibt es mehrere Erben, sollten sich alle vorher abstimmen, damit es später keinen Streit darüber gibt, was mit einzelnen Stücken passiert ist.

2. Erbe annehmen oder ausschlagen?

Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt nach § 1944 BGB in der Regel eine Frist von sechs Wochen, ab dem Zeitpunkt, zu dem man vom Erbfall und vom Grund der Berufung erfährt. Wer befürchtet, dass der Nachlass überschuldet ist, sollte vor der Räumung nichts verkaufen, verschenken oder behalten, denn das kann als Annahme des Erbes gewertet werden. Lassen Sie sich in diesem Fall beim Nachlassgericht oder anwaltlich beraten.

3. Mietwohnung: Fristen kennen

Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Ziehen keine Angehörigen in den Vertrag ein, wird er mit den Erben fortgesetzt. Nach § 564 BGB können dann sowohl die Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bis zur Rückgabe läuft die Miete weiter. Deshalb lohnt es sich, die Räumung früh zu planen und den Übergabetermin mit dem Vermieter abzustimmen.

4. Wichtiges sichern, bevor geräumt wird

  • Testament, Erbvertrag, Familienstammbuch
  • Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Sparbücher
  • Verträge, die gekündigt werden müssen, etwa Strom, Telefon, Abos
  • Schlüssel, Bargeld, Schmuck, Uhren
  • Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke

Ein seriöser Entrümpelungsbetrieb legt gefundene Unterlagen und Wertsachen beiseite. Bei Rümpel Franke ist das Standard, und Sie können uns vorher sagen, wonach wir besonders schauen sollen.

5. Angebot einholen und Wert anrechnen lassen

Holen Sie ein Angebot mit kostenloser Besichtigung und verbindlichem Festpreis ein. Fragen Sie nach der Wertanrechnung: Gut erhaltene Möbel, Antikes, Sammlungen oder Werkzeug können die Kosten senken. Die Kosten der Räumung gehören übrigens zu den Nachlassverbindlichkeiten.

6. Räumung und Übergabe

Am Räumungstag wird alles ausgeräumt, getrennt entsorgt und die Wohnung oder das Haus besenrein übergeben. Bei Mietwohnungen empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Wer weit weg wohnt, muss nicht zwingend dabei sein, wenn vorher klar abgesprochen ist, was bleibt.

Ein Hinweis für Nürnberg

Wer selbst einen Teil entsorgen möchte: Bei Sterbefällen können Angehörige laut Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg Sperrmüll mit der Original-Sterbeurkunde an den Wertstoffhöfen abgeben oder selbst in der Müllverbrennungsanlage entsorgen. Für die komplette Räumung übernehmen wir als Fachbetrieb für Nachlassräumung alles in einem Termin.

Rechtliche Hinweise ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Quellen: §§ 564, 1943, 1944 BGB; Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg, abgerufen im Oktober 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

Grundsätzlich die Erben, denn die Räumungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände senkt den Betrag.

Darf ich die Wohnung räumen, bevor ich über das Erbe entschieden habe?

Nur mit Vorsicht, denn wer Gegenstände verkauft, verschenkt oder behält, kann damit das Erbe annehmen. Wenn Sie eine Ausschlagung erwägen, lassen Sie sich vorher beraten.

Wie lange läuft die Miete nach einem Todesfall weiter?

Die Miete läuft nach einem Todesfall weiter, bis das Mietverhältnis wirksam gekündigt und die Wohnung zurückgegeben ist. Erben und Vermieter können nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.

Kann ich die Räumung aus der Ferne beauftragen?

Ja, Besichtigung und Abstimmung gehen auch per Telefon, Fotos oder Video, die Schlüsselübergabe klären wir individuell.

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